Rückhaltebecken im Zenngrund
Wie bei verschiedenen Gelegenheiten schon geschildert, wird ein Großteil der gemeindlichen Ausgaben durch Pflichtaufgaben ausgelöst. Solche sind bspw. die regelmäßige, d.h. alle 20 bis 25 Jahre fällige, Erneuerung von sog. Wasserrechten. Nachdem in den letzten Jahren u.a. das Regenüberlaufbecken in Retzelfembach an den Stand der Technik angepasst werden musste, steht seit Juli 2024 das Rückhaltebecken im Zenngrund zwingend auf dem Bauprogramm der Gemeinde. Inklusive...